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Die ethische Problematik der Tierversuche
„Die Erforschung der Physiologie des Verhaltens erfordert den
Einsatz von Labortieren. Es ist Pflicht aller Wissenschaftler, diese
Tiere komfortabel zu halten und human zu behandeln; es gibt Gesetze
dafür, das dies auch so geschieht.“
Zitat des Autors „Physiologische Psychologie“ Neil R.
Carlson
Immerwährendes Streitthema zwischen Wissenschaftlern und Tierrechtsbewegung
ist der Tierversuch.
Die eine Seite argumentiert wieder und wieder mit der Nützlichkeit
der Versuche für den Menschen und der angeblich korrekten Umgangsweise
mit den Tieren.
Die andere Seite lehnt das Prinzip Tierversuch generell ab. Sie
bezweifelt jeglichen Nutzen und ist im Gegenteil davon überzeugt, dass
eine tierversuchsfreie Forschung auf Dauer größere Fortschritte
erbringen würde. Um die nicht artgerechte Tierhaltung und die
grausamen Eingriffe zu dokumentieren, versuchen Tierrechtler unerkannt
und mit versteckter Kamera in Laboren die tatsächliche Wirklichkeit
als Beweismaterial zu sichern.
Wer hat Recht?
Beruhigen sich die Wissenschaftler mit wohlklingenden Beschwichtigungen,
dass alles im gesetzlichen Rahmen ausgeführt ist?
Gibt der angebliche Nutzen für die Menschheit das moralische
Recht, Tiere für Versuche zu missbrauchen?
Und: Was bedeutet denn, „(...) diese Tiere komfortabel zu halten
und human zu behandeln?“
Der Glaube an den sogenannten „Medizinischen Fortschritt“ macht
heute viele blind. Nach dem Motto „der Erfolg rechtfertigt die
Mittel“ wird gar nicht mehr nachgefragt, wie etwas erreicht
wurde. Häufig wird nur so nebenbei erwähnt, dass man zum
Erkenntnisgewinn Tiere benutzt hat. Wer macht sich dabei schon Gedanken,
was das konkret bedeutet? Und wer fragt nach, welche Richtung die
Forschung nehmen könnte, würde man auf Tierversuche verzichten?
Die Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungsverfahren hat außerdem
auch eine nicht zu vernachlässigende finanzielle Seite. Pharmaunternehmen
z.B. versuchen mit Neuentwicklungen möglichst schnell möglichst
große Marktanteile zu erreichen, um satte Gewinne zu machen.
Kann man es sich da noch leisten, Rücksicht auf das Wohlergehen
der Labortiere zu nehmen und sie komfortabel zu halten und human zu
behandeln?
Tiere – und Labortiere sind auch Tiere - haben in unserer
Gesellschaft längst noch nicht den Stellenwert, den das Grundgesetz
fordert.
Artikel 20a Grundgesetz
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im
Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung
und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
Gewalt und die Rechtssprechung.“
Es bleibt die Hoffnung, dass immer mehr Menschen, anstatt den Blick
abzuwenden, hinschauen und heikle Themen hinterfragen.
Ann-Kathrin und Danica Rogge
Verein für Tierrechte
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