Verein für Tierrechte

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Sieg für Tierschutz

Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenhaltung für Legehennen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 1.12.2010, die sog. "Kleingruppenhaltung" für Legehennen untersagt, da diese Haltungsform dem Grundgesetz, in dem das Staatsziel Tierschutz verankert ist, widerspricht. Damit reagierten die Karlsruher Richter auf die Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz von 2007. Die sog. "Kleingruppenhaltung" wird durch dieses Urteil nun endlich offiziell für tierschutzwidrig erklärt.

Hühner auf Hof Lütjensee Die herkömmliche Käfighaltung von Hennen ist zwar bereits in Deutschland verboten, jedoch nicht als sog. "Kleingruppenhaltung", bei der die Hennen geringfügig mehr Platz als in den alten Legebatterien haben.

Verfassungswidrig sind dem Bundesverfassungsgericht zufolge nicht nur diese Vorschriften zur Legehennenhaltung,sondern auch die Übergangsregelungen. Eine Neuregelung muss deshalb bis zum 31. März 2012 erfolgen.


Quelle:
Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Freia Quaß, Dezember 2010


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