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Sieg für Tierschutz
Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenhaltung für Legehennen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 1.12.2010, die sog. "Kleingruppenhaltung"
für Legehennen untersagt, da diese Haltungsform dem Grundgesetz, in dem das Staatsziel
Tierschutz verankert ist, widerspricht. Damit reagierten die Karlsruher Richter auf
die Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz von 2007. Die sog. "Kleingruppenhaltung"
wird durch dieses Urteil nun endlich offiziell für tierschutzwidrig erklärt.
Die herkömmliche Käfighaltung von Hennen ist zwar bereits in Deutschland verboten, jedoch
nicht als sog. "Kleingruppenhaltung", bei der die Hennen geringfügig mehr Platz als
in den alten Legebatterien haben.
Verfassungswidrig sind dem Bundesverfassungsgericht zufolge nicht nur diese Vorschriften
zur Legehennenhaltung,sondern auch die Übergangsregelungen. Eine Neuregelung muss deshalb
bis zum 31. März 2012 erfolgen.
Quelle:
Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Freia Quaß, Dezember 2010
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