Verein für Tierrechte

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Normenkontrollklage gegen die Legehennen-Verordnung

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bereitet zur Zeit eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit August 2006 gültigen Vorschriften zur Legehennen -Haltung vor. Dies ist die letzte Möglichkeit, um die Verordnung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht und dem Staatsziel Tierschutz überprüfen zu lassen.

Sowohl die Hennenhaltung in Batteriekäfigen als auch die neuen, jetzt zugelassenen sog. Seehofer- Käfige verstoßen nach unserer Auffassung gegen geltendes Recht. Erstens verbietet das Staatsziel Tierschutz einen so gravierenden Rückschritt in der Tierhaltung, zweitens fordert der Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere und drittens missachten die neuen Seehofer-Käfige das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.1999. Danach muss eine Henne scharren, picken, im Sand baden, auf Stangen sitzen und ihre Eier ungestört und geschützt ablegen können.

Legehennen-Verordnung – Nachtrag

Das Hamburger Abendblatt vom 19.04.2007 berichtet:
"Bisher hatte eine Henne eine Fläche von weniger als einem DIN-A4-Blatt, künftig soll der Platz etwa so groß wie eineinhalb DIN-A4-Blätter sein. Seehofer verteidigte die neuen Käfige als »tiergerecht und wirtschaftlich«."

Freia Quaß, April 2007

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