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Verbandsklagerecht für
anerkannte Tierschutzvereine bald in fünf Bundesländern
Und es geht doch voran!
Nachdem der rheinland-pfälzische Landtag in der letzten Woche in erster Lesung über
Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine beraten hat,
besteht die berechtigte Hoffnung, dass auch in diesem Bundesland bis Jahresende die
Tierschutzverbandsklage Wirklichkeit wird.
Rheinland-Pfalz wäre nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das fünfte
Bundesland mit Klagerecht für den Tierschutz. Auch der Schleswig-Holsteinische Landtag
berät zurzeit über das Klagerecht, und die Landesregierungen von Baden-Württemberg und
Niedersachsen bürgen mit ihren Koalitionsverträgen für die Einführung der
Tierschutz-Verbandsklage.
Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen
als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich
überprüfen zu lassen.
Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer
gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen.
... und es geht doch voran!
wenn auch nur mir kleinen Schritten
Freia Quaß, September 2013
Quelle: BUNDESVERBAND DER TIERVERSUCHSGEGNER E.V.
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