Verein für Tierrechte

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Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine bald in fünf Bundesländern


Und es geht doch voran!

Nachdem der rheinland-pfälzische Landtag in der letzten Woche in erster Lesung über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine beraten hat, besteht die berechtigte Hoffnung, dass auch in diesem Bundesland bis Jahresende die Tierschutzverbandsklage Wirklichkeit wird.

Rheinland-Pfalz wäre nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das fünfte Bundesland mit Klagerecht für den Tierschutz. Auch der Schleswig-Holsteinische Landtag berät zurzeit über das Klagerecht, und die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen bürgen mit ihren Koalitionsverträgen für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.

Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen.


... und es geht doch voran!

wenn auch nur mir kleinen Schritten



Freia Quaß, September 2013



Quelle: BUNDESVERBAND DER TIERVERSUCHSGEGNER E.V.


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