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                                    Die ethische Problematik der Tierversuche
                                    „Die Erforschung der Physiologie des Verhaltens erfordert den
                                    Einsatz von Labortieren. Es ist Pflicht aller Wissenschaftler, diese
                                    Tiere komfortabel zu halten und human zu behandeln; es gibt Gesetze
                                    dafür, das dies auch so geschieht.“ 
                                    Zitat des Autors „Physiologische Psychologie“ Neil R.
                                    Carlson 
                                     
                                    Immerwährendes Streitthema zwischen Wissenschaftlern und Tierrechtsbewegung
                                    ist der Tierversuch. 
                                     
                                    Die eine Seite argumentiert wieder und wieder mit der Nützlichkeit
                                    der Versuche für den Menschen und der angeblich korrekten Umgangsweise
                                    mit den Tieren. 
                                     Die andere Seite lehnt das Prinzip Tierversuch generell ab. Sie
                                    bezweifelt jeglichen Nutzen und ist im Gegenteil davon überzeugt, dass
                                    eine tierversuchsfreie Forschung auf Dauer größere Fortschritte
                                    erbringen würde. Um die nicht artgerechte Tierhaltung und die
                                    grausamen Eingriffe zu dokumentieren, versuchen Tierrechtler unerkannt
                                    und mit versteckter Kamera in Laboren die tatsächliche Wirklichkeit
                                    als Beweismaterial zu sichern. 
                                    Wer hat Recht?
                                    Beruhigen sich die Wissenschaftler mit wohlklingenden Beschwichtigungen,
                                    dass alles im gesetzlichen Rahmen ausgeführt ist? 
                                    Gibt der angebliche Nutzen für die Menschheit das moralische
                                    Recht, Tiere für Versuche zu missbrauchen? 
                                    Und: Was bedeutet denn, „(...) diese Tiere komfortabel zu halten
                                    und human zu behandeln?“ 
                                     
                                    Der Glaube an den sogenannten „Medizinischen Fortschritt“ macht
                                    heute viele blind. Nach dem Motto „der Erfolg rechtfertigt die
                                    Mittel“ wird gar nicht mehr nachgefragt, wie etwas erreicht
                                    wurde. Häufig wird nur so nebenbei erwähnt, dass man zum
                                    Erkenntnisgewinn Tiere benutzt hat. Wer macht sich dabei schon Gedanken,
                                    was das konkret bedeutet? Und wer fragt nach, welche Richtung die
                                    Forschung nehmen könnte, würde man auf Tierversuche verzichten? 
                                     
                                    Die Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungsverfahren hat außerdem
                                    auch eine nicht zu vernachlässigende finanzielle Seite. Pharmaunternehmen
                                    z.B. versuchen mit Neuentwicklungen möglichst schnell möglichst
                                    große Marktanteile zu erreichen, um satte Gewinne zu machen.
                                    Kann man es sich da noch leisten, Rücksicht auf das Wohlergehen
                                    der Labortiere zu nehmen und sie komfortabel zu halten und human zu
                                    behandeln? 
                                     
                                    Tiere – und Labortiere sind auch Tiere - haben in unserer
                                    Gesellschaft längst noch nicht den Stellenwert, den das Grundgesetz
                                    fordert. 
                                    Artikel 20a Grundgesetz
                                    „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen
                                    Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im
                                    Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung
                                    und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
                                    Gewalt und die Rechtssprechung.“ 
                                     
                                    Es bleibt die Hoffnung, dass immer mehr Menschen, anstatt den Blick
                                    abzuwenden, hinschauen und heikle Themen hinterfragen. 
                                     
                                    Ann-Kathrin und Danica Rogge
                                    Verein für Tierrechte 
                                     
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