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                                    Sieg für Tierschutz
                                    Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenhaltung für Legehennen 
                                     
                                    Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 1.12.2010, die sog. "Kleingruppenhaltung"
                                    für Legehennen untersagt, da diese Haltungsform dem Grundgesetz, in dem das Staatsziel
                                    Tierschutz verankert ist, widerspricht. Damit reagierten die Karlsruher Richter auf
                                    die Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz von 2007. Die sog. "Kleingruppenhaltung"
                                    wird durch dieses Urteil nun endlich offiziell für tierschutzwidrig erklärt. 
                                     
                                     
                                     
                                    Die herkömmliche Käfighaltung von Hennen ist zwar bereits in Deutschland verboten, jedoch
                                    nicht als sog. "Kleingruppenhaltung", bei der die Hennen geringfügig mehr Platz als
                                    in den alten Legebatterien haben. 
                                     
                                    Verfassungswidrig sind dem Bundesverfassungsgericht zufolge nicht nur diese Vorschriften
                                    zur Legehennenhaltung,sondern auch die Übergangsregelungen. Eine Neuregelung muss deshalb
                                    bis zum 31. März 2012 erfolgen. 
                                     
                                     
                                    Quelle: 
                                    Pressemitteilung 
                                    Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. 
                                     
                                    Freia Quaß, Dezember 2010 
                                     
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