| 
                        
                     | 
                    
                         
                     | 
                    
                        
                            
                                
                                     
                                     
                                    Archiv
                                     
                                     
                                     
                                
 | 
                             
                              
                                 
                                    Normenkontrollklage gegen die Legehennen-Verordnung
                                    Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bereitet zur Zeit eine
                                    Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die
                                    seit August 2006 gültigen Vorschriften zur Legehennen -Haltung
                                    vor. Dies ist die letzte Möglichkeit, um die Verordnung auf ihre
                                    Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht und dem Staatsziel Tierschutz
                                    überprüfen zu lassen. 
                                     
                                    Sowohl die Hennenhaltung in Batteriekäfigen als auch die neuen,
                                    jetzt zugelassenen sog. Seehofer- Käfige verstoßen nach unserer
                                    Auffassung gegen geltendes Recht. Erstens verbietet das Staatsziel
                                    Tierschutz einen so gravierenden Rückschritt in der Tierhaltung,
                                    zweitens fordert der Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes eine art-
                                    und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere und drittens missachten
                                    die neuen Seehofer-Käfige das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
                                    vom 06.07.1999. Danach muss eine Henne scharren, picken, im Sand baden,
                                    auf Stangen sitzen und ihre Eier ungestört und geschützt ablegen können. 
                                     
                                    Legehennen-Verordnung – Nachtrag
                                    Das Hamburger Abendblatt vom 19.04.2007 berichtet: 
                                    "Bisher hatte eine Henne eine Fläche von weniger als einem DIN-A4-Blatt,
                                    künftig soll der Platz etwa so groß wie eineinhalb DIN-A4-Blätter sein.
                                    Seehofer verteidigte die neuen Käfige als »tiergerecht und
                                    wirtschaftlich«." 
                                     
                                    Freia Quaß, April 2007
                                     
                                 | 
                             
                            
                                | 
                                    Zum Seitenanfang
                                 | 
                             
                         
                     | 
                    
                         
                     |