Verein für Tierrechte

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Schächt-Urteil: Hessen wird aktiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23. November 2006 entschieden, dass eine Genehmigung zum betäubungslosen Schächten möglich ist - trotz des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz.

Hessen hatte bereits 2005 eine Bundesratsinitiative gestartet und sich dafür eingesetzt, dass beim Schächten eine Elektrokurzzeitbetäubung angewendet wird, konnte aber keine Mehrheiten dafür erlangen.

Nun ist das Bundesland erneut aktiv geworden und hat das Thema Schächten auf die Agrarkonferenz der Länder gebracht. Diese wird nun den Bund bitten, eine Änderung des Tierschutzgesetzes zu prüfen, die einen verfassungskonformen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der freien Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz gewährleistet.

Quelle:
Aus der Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums.


Auch nach dem niederschmetternden Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts bestehen also Chancen, das betäubungslose Schächten durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes zu verbieten.

Quelle:
Newsletter, Menschen für Tierrechte -Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.


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