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Schächt-Urteil: Hessen wird aktiv
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23. November 2006
entschieden, dass eine Genehmigung zum betäubungslosen Schächten
möglich ist - trotz des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz.
Hessen hatte bereits 2005 eine Bundesratsinitiative gestartet und sich
dafür eingesetzt, dass beim Schächten eine Elektrokurzzeitbetäubung
angewendet wird, konnte aber keine Mehrheiten dafür erlangen.
Nun ist das Bundesland erneut aktiv geworden und hat das Thema Schächten
auf die Agrarkonferenz der Länder gebracht. Diese wird nun den Bund bitten,
eine Änderung des Tierschutzgesetzes zu prüfen, die einen verfassungskonformen,
angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der freien Religionsausübung
und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz gewährleistet.
Quelle:
Aus der Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums.
Auch nach dem niederschmetternden Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts
bestehen also Chancen, das betäubungslose Schächten durch eine Änderung des
Tierschutzgesetzes zu verbieten.
Quelle:
Newsletter, Menschen für Tierrechte -Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
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