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                                    Schleswig-Holstein führt die Tierschutz-Verbandsklage ein
                                     
                                    Aufbruch im nördlichsten Bundesland 
                                     
                                     
                                    Der Kieler Landtag stimmte heute am 12. Dezember 2014 für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage
                                    in Schleswig-Holstein. Die Regierungsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW sowie die
                                    Piraten stimmten geschlossen für das Gesetz. Die CDU stimmte dagegen. Schleswig-Holstein ist damit
                                    das sechste Bundesland, das das wichtige Klagerecht einführt. 
                                     
                                      
                                     
                                    Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und
                                    Tierrechtsorganisationen. Sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer
                                    und ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere -
                                    tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
                                    Der Klage sind wichtige Mitwirkungsrechte für die klagebefugten Tierschutzorganisationen
                                    vorgeschaltet, damit diese ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen
                                    lassen können. So wird die Klage gegen behördliches Handeln zum letzten Mittel und nur
                                    in Ausnahmefällen nötig werden. 
                                     
                                    Schleswig-Holstein wird nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und
                                    Rheinland-Pfalz das sechste Bundesland mit Klagerecht für den Tierschutz. Auch die
                                    Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben derzeit ihre Gesetzentwürfe
                                    in die Verbandsanhörung gegeben. In 2015 könnte es durchaus möglich werden, dass 50 Prozent
                                    der Bundesländer die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt haben. 
                                     
                                     
                                    Freia Quaß, Dezember 2014 
                                     
                                     
                                    Quelle  
                                    Text: BUNDESVERBAND DER TIERVERSUCHSGEGNER E.V. 
                                    Presseerklärung vom 12.12.2014
                                     
                                     
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