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Schleswig-Holstein führt die Tierschutz-Verbandsklage ein
Aufbruch im nördlichsten Bundesland
Der Kieler Landtag stimmte heute am 12. Dezember 2014 für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage
in Schleswig-Holstein. Die Regierungsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW sowie die
Piraten stimmten geschlossen für das Gesetz. Die CDU stimmte dagegen. Schleswig-Holstein ist damit
das sechste Bundesland, das das wichtige Klagerecht einführt.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und
Tierrechtsorganisationen. Sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer
und ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere -
tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der Klage sind wichtige Mitwirkungsrechte für die klagebefugten Tierschutzorganisationen
vorgeschaltet, damit diese ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen
lassen können. So wird die Klage gegen behördliches Handeln zum letzten Mittel und nur
in Ausnahmefällen nötig werden.
Schleswig-Holstein wird nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und
Rheinland-Pfalz das sechste Bundesland mit Klagerecht für den Tierschutz. Auch die
Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben derzeit ihre Gesetzentwürfe
in die Verbandsanhörung gegeben. In 2015 könnte es durchaus möglich werden, dass 50 Prozent
der Bundesländer die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt haben.
Freia Quaß, Dezember 2014
Quelle
Text: BUNDESVERBAND DER TIERVERSUCHSGEGNER E.V.
Presseerklärung vom 12.12.2014
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